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AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen GeschäftsBedingungen sind Bestandteil aller Verträge und/oder Vereinbarungen, die zwischen "LeopArt-Kinderschminken" und dem Kunden/Auftraggeber geschlossen werden.
 
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch "LeopArt-Kinderschminken".

2. Angebot

Angebote von "LeopArt-Kinderschminken“ sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
 
Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch "LeopArt-Kinderschminken" kommt ein Vertrag zustande. Der Kunde/Auftraggeber erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
 
Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden von ,,LeopArt-Kinderschminken“ dem Kunden/Auftraggeber umgehend mitgeteilt, sofern dies für die planmäßige Durchführung der Veranstaltung nötig ist. Gleiches gilt für Änderungen seitens des Kunden/Auftraggebers.

3. Preise

Kosten und Leistungen für das Kinderschminken bzw. andere Aktionen richten sich nach Ort, Art, Termin und Dauer der Veranstaltung.
 
Das Angebot versteht sich in EURO, inklusive Materialkosten. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben - „LeopArt-Kinderschminken" ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG.
 
Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.
 
Kosten für die Anfahrt werden gem. Vereinbarung auf den Angeboten gesondert aufgeführt und gehen zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von „LeopArt-Kinderschminken" sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Rücksprache möglich.
 
Ich behalte mir vor, für Buchungen ab 4 Stunden Buchungsdauer eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt/ Kündigung

Zieht der Kunde/Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er „LeopArt-Kinderschminken“ unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
 
Bei außerordentlichen Gründen ist eine Kündigung des Vertrages für beide Parteien rechtlich zulässig, zum Beispiel:
  • wenn eine Veranstaltung witterungsbedingt abgesagt werden muss
  • eine Veranstaltung aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen, nicht stattfinden kann.
Zieht der Kunde/Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn aus anderen Gründen zurück entfällt die vereinbarte Vergütung.
 
Danach behält sich „LeopArt-Kinderschminken“ vor, 15 % der vereinbarten Vergütung als Stornogebühren in Rechnung zu stellen, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
 
„LeopArt-Kinderschminken“ darf das Vertragsverhältnis ebenfalls nur aus wichtigem Grund kündigen– im Krankheitsfall wird auf Wunsch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. „LeopArt-Kinderschminken“ wird in diesem Fall jedoch versuchen, einen Ersatz zu organisieren bzw. vorzuschlagen.
 
Aus einem gekündigten Vertrag seitens „LeopArt-Kinderschminken“ entstehen dem Kunden/Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber „LeopArt-Kinderschminken“.

6. Vertragsabwicklung

Am Veranstaltungsort wird dem Auftragnehmer ein Arbeitsbereich, in Art und Umfang der zu erwartenden Besucheranzahl angemessen, für die Ausübung der Leistung/en zur Verfügung gestellt.
 
Der Arbeitsbereich umfasst mindestens 2 x 2 Quadratmeter und ist durch Besucher möglichst nur von einer der vier Seiten zu begehen.
 
Im Außenbereich ist der Arbeitsbereich gegen Regen, Wind und Sonneneinstrahlung geschützt. Ein Pavillon (3 x 3 m) kann vom Auftragnehmer gegen Aufpreis in Höhe von 25€/Tag bereitgestellt werden. In unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches befinden sich keine Gefahrenquellen für Mensch und Tier (z. B. Raucherbereich, Windmaschinen, offenes Feuer, große Mengen Wasser/Glas).
 
Für den vereinbarten Zeitraum wird dem Auftragnehmer am Veranstaltungsort eine Stellfläche für das Be- und Entladen sowie das Parken eines Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
 
Der Auftragnehmer stellt selbstständig während der Erbringung seiner Leistung/en die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicher.
 
Der Auftraggeber darf die Leistung/en in allen geeigneten Medien (Bsp. Webseite, Social-Media-Kanäle, Print-Erzeugnisse, Radio, TV) bewerben. Verwendet er dabei mindestens eine der folgenden Bezeichnungen: „LeopArt-Kinderschminken“ und/oder „Steffi (oder Stephanie) Leopold“ sind evtl. Bilder/Fotos von geschminkten Personen mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

7. Haftung

Schäden am Eigentum oder an der Person des Auftragnehmers verursacht durch den Auftraggeber oder dessen Angehörige/Beschäftigte oder dessen Besucher/Gäste trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer wirkt bei der  Feststellung der Schädiger mit und tritt im Zweifel eigene Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber ab.
 
Die Ausübung der Leistung/en durch den Auftragnehmer stellt keine Beaufsichtigung der Kinder dar. Eltern haften für Ihre Kinder.
 
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der größtmöglichen Sorgfalt und Umsicht unter Absicherung durch eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Berufsausübung.
 
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung an Bildrechten o.ä. Dritter